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BVerwG, 15.03.1984 - 5 B 171.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Änderung einer Abfindung einer Teilnehmerin an einem Flurbereinigungsverfahren durch Nachträge zum Flurbereinigungsplan
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.09.1983 - 9 C 41/82
- BVerwG, 15.03.1984 - 5 B 171.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1984 - 5 B 171.83
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert mindestens die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts bedeutsam gewesen ist als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, und ferner einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als "grundsätzlich" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [91]). - BVerwG, 15.04.1980 - 9 C 25.80
Kosten
Auszug aus BVerwG, 15.03.1984 - 5 B 171.83
Ihre Klage gegen die Änderung ihrer Abfindung durch die Nachträge V und VI zum Flurbereinigungsplan ist durch das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27. April 1981 ergangene Urteil des Flurbereinigungsgerichts - 9 C 25/80 - abgewiesen worden.